Im Mittelalter hatten sich Dorf und Stadt völlig unabhängig voneinander entwickelt. Der Stadtbewohner der innerhalb der engen Grenzen der Stadt weder Ackerbau noch Viehwirtschaft treiben konnte, war genötigt, durch Handwerk und Gewerbe seinen Lebensunterhalt zu erweben. Da Arbeit und Warenumsatz innerhalb der Stadt für Handwerk und Gewerbe aber nicht ausreichend waren, hatte der Prager Vertrag zur Förderung der Städte die Bestimmung der Bannmeile getroffen. Im Umkreis von einer Meile durfte im Weichbild der Stadt kein Handwerk oder Gewerbe auf den Dörfern getrieben werden. Nur die bei der Arbeit des Landbewohners notwendigen und unaufschiebbaren Arbeiten waren wohl erlaubt, so das Schärfen der Pflugschare und Instandsetzungs– und Flickarbeiten.
Von Seiten der Stadt wurde auf die Einhaltung dieser Bestimmung im Interesse ihrer eigenen Entwicklung natürlich größter Wert gelegt, besonders dann, wenn es galt, dadurch recht gewinnbringende Vorrechte zu erhalten. Ein solcher für Zittau in hohem Maße gewinnbringender Handelsartikel war das Zittauer Bier. Es gab in Zittau mehr als 100 Häuser, die das recht hatten Bier zu brauen und auszuschenken und das Zittauer Bier wurde weit exportiert, bis Prag, Wien, Budweis, Breslau und hinauf in die Städte an der Ostsee. Nicht selten gerieten in früheren Jahrhunderten die Zittauer bei der Verteidigung ihres Monopols im Bierhandel in Streit, wobei sie meist mit großer Energie ihre Vorrechte durchzusetzen verstanden. In den „Bildern aus der Oberlausitz“ erzählt Heidrich: „Als 1530 der Eibauer Richter ein Faß Laubaner Bier gekauft hatte, zogen bewaffnete Bürger hin und zerschlugen ihm das Faß. Als 1626 ein Herr von Tschirnhaus aus Grafenstein als Exulant nach Zittau kam und sich sechs Faß Bier mitbrachte, schoss man Löcher hinein, dass das Bier auslief.“ Der Export, dessen Blütezeit etwa um 1400 liegt, hat den Zittauern für lange Zeit große Einnahmen gebracht. Dabei war auch der Verbrauch in der Stadt selbst und in ihrer Umgebung gewiss nicht unbedeutend. Noch im 16. Jahrhundert war der Bierkonsum in den Schenkstuben so groß gewesen, dass der Rat der Stadt durch strenge Gesetze den übermäßigen Genuss einschränken musste.
Wie gern und zahlreich die Bürger der Stadt solchem Genuss huldigten, geht auch daraus hervor, dass schon 1535 in Zittau das abendliche Läuten mit der Bierglocke eingeführt wurde, damit die Bürger, die vor den Toren der Stadt „zu Biere“ waren, noch rechtzeitig vor Schließen der Stadttore in die Stadt zurückkamen und sich das sonst fällige Torgeld ersparten. (Noch bis vor wenigen Jahren erklang dieses „Bierglöckchen“ in Zittau allabendlich vom Klosterturm, eine Erinnerung an vier Jahrhunderte Vergangenheit.) Allgemein ist bekannt, dass es zwischen den Städten Zittau und Görlitz 1491 wegen des Bieres sogar zu ernster Fehde kam, weil die Görlitzer der Zittauer Konkurrenz eine Fuhre Bier auf dem Wege von Zittau nach Görlitz durch bewaffnete Bürger zerschlagen ließen. Der dadurch zwischen den beiden Städten entstandene Streit führte so weit, dass der König die Stadt Zittau, die ihr vermeintliches Recht zu energisch verteidigt hatte, mit einer empfindlichen Buße belegte. Diesem Urteil hatten sich die Zittauer nicht einmal unterworfen, sie drohten sogar aus dem Sechsstädtebund auszutreten. Schließlich hatten die vier am Streit nicht beteiligten Städte des Bundes die Buße für die Stadt Zittau aufgebracht.
Noch heute erinnert die „Bierpfütze“ im Klosterwald an diesen Streit. Verteidigte Zittau seine Bierrechte schon den Nachbarstädten gegenüber mit solcher Energie, wie viel mehr musste es empört sein, dass selbst der Landadel seiner nächsten Nachbarschaft, sogar innerhalb der Bannmeile, diese Rechte nicht respektierte, noch mehr, dass er sogar mit verbitterter Zähigkeit und wohl recht erfolgreich sich dem Bierzwang zu entziehen wusste. Unter Bierzwang verstand man die Bestimmung, dass die Dörfer innerhalb der Bannmeile und die durch entsprechende Verträge mit der Stadt verpflichteten Orte nur Zittauer Bier trinken durften. Christoph von Nostitz, der 1552 die Herrschaft in Hainewalde von seinem Vater übernommen hatte, gründete 1574 die erste Landbrauerei im Weichbild Zittaus. Es gab natürlich sofort ernste Zusammenstöße mit der Stadt. Dornick bemerkt in seinem „Jahrbüchlein von Haynewalde“ unter 1575: „Langdauernder Streit zwischen dem Herrn von Nostitz und der Stadt Zittau, wegen Bierbrauens.“ Da sich der Hainewalder dem von Zittau ausgehenden Brauverbot nicht untenwarf, entstanden bald danach auch in anderen herrschaftlichen Dörfern Brauereien, in Oderwitz, Spitzkunnersdorf und Hörnitz. Auf ihren im Prager Vertrag festgelegten Vorrecht beharrend, entwickelten die Zittauer gegen Nostitz ein Verbot des Landesherrn. Offenbar hat aber der Landadel das Verbot nicht sehr ernst genommen, denn es wurde weiter gebraut. Als am Ausgang des 16. Jahrhunderts in Zittau die Pest herrschte und die Stadt nur mit der Bekämpfung der Seuche und der dadurch entstandenen Rat– und Zügellosigkeit der Bewohner vollauf zu tun hatte, entstanden wieder neue Brauereien in Reibersdorf, Ullersdorf, Friedersdorf und anderen Orten innerhalb der Bannmeile.
1610 versuchte es dann der Rat der Stadt mit gütlichen schriftlichen Vorstellungen an den Landadel. Da auch dies ohne Erfolg blieb, erreichte er es 1612, dass er die Genehmigung erhielt, sich selbst zu helfen, nötigenfalls durch gewaltsame Wegnahme der Braugeräte und des vorhandenen Bieres. Die Nachrichten berichten nicht darüber, ob es auch in Hainewalde zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Zittauern gekommen ist. Vier Jahre später wurde das Privilegium zur Selbsthilfe wohl auf Drängen des Adels wieder zurückgenommen. Am heftigsten hatte sich gegen das Brauverbot damals die Herrin von Reibersdorf gewehrt, die „böse Katharina“, Witwe des Melchior von Redern. Als man ihr das Recht zu brauen streitig machen wollte, soll sie den Abgeordneten der Stadt Zittau gegenüber sogar gedroht haben, die Stadt Zittau anzünden zu wollen und auch einen bewaffneten Ausfall der Zittauer „stattlich begehen zu können“.
1620 kam der neu gewählte König von Böhmen, Kurfürst Friedrich von der Pfalz nach Zittau. Ihn bat nun die Stadt auch in ihrem Bierstreit um Hilfe und erreichte auch wirklich mehrere diesbezügliche Verbote des Königs. Das Brauen auf den Dörfern und der Streit darum ging weiter. Dagegen hatte der Besuch des Königs eine andere langanhaltende Wirkung: Die Gemahlin des neuen Königs war eine englische Prinzessin, und so fanden sich im Gefolge des Königs auch englische Hilfstruppen. Durch diese soll damals das Tabakrauchen in die Oberlausitz gebracht worden sein. Anscheinend waren die Zittauerauch dieser Neuerung gegenüber sehr aufgeschlossen, denn schon 1651 musste den Bürgern das Rauchen bei 5 Talern Strafe verboten werden. Auch der Bierkrieg ging weiter. 1650 erhielten die „Bierturbanten“ sehr strenge Strafmandate, auch Hainewalde. Wahrscheinlich sind aber die Einnahmen aus der Brauerei größer gewesen, als die Strafen, denn 1660 erhielten die Zittauer wiederum das Privilegium zu Ausfällen gegen die Übertreter, aber „die Turbanten haben nicht parirt“. Ein Oberamtspatent von 1675 „wider das Brauen von Landsassen“ bedrohte die Besitzer mit Strafen von 100 bis 200 Dukaten, trotzdem erreichte der Landadel, dass 1679 den Herrschaften auf den Rittergütern das Brauen eines eigenen „Tischtrunkes“ gestattet wurde. Es war nicht verwunderlich, dass die Zittauer „Braukommun“ für diese Maßnahme kein Verständnis hatte und ihrer Meinung Ausdruck gab, „zum Tischtrunk sei ein eigenes Brauhaus nicht nötig“. Im Jahre 1694 brannte in Hainewalde das herrschaftliche Malzhaus ab, „wobei viel Malz und Getreide und des Verwalters Sachen verbrannten“. Aber eine wesendliche Einschränkung erlitt das Brauen nicht, denn 1707 bestand neben der Brauerei auch schon eine Getreidekornbrennerei und der Hainewalder Korn muss sich großer Beliebtheit erfreut haben, da er fast 200 Jahre lang der Herrschaft Einnahmen brachte.
Im 18. Jahrhundert lässt dann der Streit um das Braurecht nach und schließlich scheint man sich mit dem Status quo abgefunden zu haben. Worin liegt der Grund für diese Beendigung eines jahrhundertealten Streites? Als Handelsartikel verlor das Bier für die Stadt laufend an Bedeutung. Die Transportkosten waren zu hoch und die Geheimnisse eines guten Brauens mögen auch anderwärts bekannt geworden ein. Neue Handelsartikel gewannen an Bedeutung und der Bierverbrauch ließ durch andere Genussmittel wie Kaffee und Brandwein nach. Im Jahre 1543, als der Export des Zittauer Bieres bereits zurückgegangen war, hatte man dort noch immer, Seeliger in den Zittauer Geschichtsblättern mitteilt, 1.202 „Biere gebraut“, 1574 nur noch reichlich halb soviel, 1796 nur noch 182 und 1636 nur noch 116. Da somit dieser Erwerbszweig völlig an Bedeutung verloren hatte, wurde auch der Streit um das Braurecht gegenstandslos und die Stadt hatte keine Veranlassung mehr, gegen die Landbrauereien einzuschreiten.
Am Anfang dieses Jahrhunderts wurde das Brauen auch in Hainewalde eingestellt. Im Gebäude der ehemaligen Brennerei baute die Gemeinde Großschönau, die 1927 Besitzer des Schlosses geworden war, im folgenden Jahre Wohnungen ein. Die Namen Brauerei, Brennerei und Schlossschenke haben sich bis jetzt in Hainewalde erhalten und erinnern daran, wie hier in dauerndem Kampf gegen das Übergewicht der Stadt die „Herrschaft“ ihr Brauwesen über 300 Jahre erhalten hat.